Berechnung des Verletztengelds und Übergangsgelds, wenn das Arbeitsentgelt nach Monaten bemessen ist
Brutto
Netto
Monat
Bei schwankendem Entgelt auch das Entgelt der vorletzten Monate eingeben
Entgelt im vorvorletzten Monat
Entgelt im vorletzten Monat
oder bei festem Gehalt nur hier eingeben.
Entgelt im letzten Monat
Entgelt insgesamt
einmalige Leistungen
Regelentgelt
Netto-Arbeitsentgelt
80 vH RE
einmal. Leistungen durch 360 =
einmalige Leistungen netto =
kumuliertes Regelentgelt
kumuliertes Nettoentgelt
80 vh des kumulierten
Regelentgelts
Verletztengeld :
Berechnungsgrundlage für Übergangsgeld :
Übergangsgeld
68 % des kumulierten Betrags
75 % des kumulierten Betrags
Autor Joachim Skupien
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