MdE-Eckwerte

siehe Konsenspapier der MdE-Expertengruppe nach Überprüfung der MdE-Erfahrungswerte bei Gliedmaßenverlusten Download des Konsenspapiers  bei dem DGUV hier 

Stichtag 01.11.2019

Umsetzung gemäß Rundschreiben des DGUV 367/2019 vom 08.10.2019

Inbesondere für Finger- bzw Daumenverluste höhere Werte! 

Altfälle werden auf Antrag geprüft. 

Stichtagsregelung ist bei bei Neufeststellungen der MdE nach §§ 48 SGB X, 73 SGB VII zu berücksichtigen.

Eckwerte sind derzeit nicht rechtlich ausreichend abgesichert, um als als rechtliche Änderung im Sinne des § 48 SGB X zu gelten. 

Genaue Einzelheiten siehe Rundschreiben!

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