Handlungstendenz

(Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung)

Der sachliche Zusammenhang zwischen der an sich versicherten Tätigkeit und der konkreten Verrichtung im Unfallzeitpunkt richtet sich nach der Handlungstendenz des Versicherten, d. h. dem Zweck des Handelns. Die Handlungstendenz muss durch die objektiven Umstände des Einzelfalles bestätigt werden. 

innerer Zusammenhang

Gespaltene Handlungstendenz

Gemischte Tätigkeit

Verrichtung einer unfallversicherten Tätigkeit

 

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