Fremdrentengesetz

Bezüge zur gesetzlichen Unfallversicherung

siehe Artikel in Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Fremdrentengesetz



Gesetzestext: gesetze-im-internet.de

§ 5 -- Zu entschädigende Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
§ 6 -- Begriff der gesetzlichen Unfallversicherung
§ 7 -- Anzuwendendes Recht
§ 8 -- Jahresarbeitsverdienst 
§ 8a -- Jahresarbeitsverdienst bei Arbeitsunfall
§ 9 -- Zuständigkeit für Feststellung und Gewährung von Leistungen
§ 11 -- Ruhen der Rente bei Zusammentreffen mit Leistungen aus dem Ausland
§ 12 -- Ruhen der Rente bei Auslandsaufenthalt
§ 13 -- Zahlung von Renten an Berechtigte im Ausland

zurück zum Glossar

Zurück nach oben
Zurück nach oben
Momentan online: 0 Besucher