Persönliches Budget gemäß § 29 SGB IX gesetze-im-internet.de

 
Der Rechtsanspruch auf das persönliche Budget besteht seit dem 1. Januar 2008. Es ermöglicht Betroffenen mit einem Anspruch auf Teilhabeleistungen nach dem SGB IX, selbstbestimmt und aktiv die eigene Rehabilitation und Teilhabeleistungen zu organisieren. 
Ausführliche Erläuterungen und 
Handlungsleitfaden beim DGUV:
 
 

Persönliche Notizen (kein Rechtskommentar!):

 
Ziel: Verwirklichung der Selbstbestimmung bezüglich der Teilhabe
 
Grundsätzlich budgetfähige Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung:
  • medizinische Rehabilitation,
  • Teilhabe am Arbeitsleben,
  • Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  • Pflege
Z. B. ergänzende Leistungen wie Reisekosten, Haushaltshilfe, Kinderbetreuungskosten, Hilfsmittel, Energiemehrkosten, Erholungsaufenthalte
 
Nicht z. B. Akutversorgung, Medikamente
 
Moderiert von den Reha-Berater/innen
 
Formen:
Einfache Budgetvereinbarung
Komplexe ...
Trägerübergreifende ...
Über gebundene Leistungen
Über Ermessensleistungen
 
 
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