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Anspruchsübergang
Übergang des Rechtsanspruchs
auf
Arbeitsentgelt
gegen den Arbeitgeber auf den Leistungsträger.
Wenn der Arbeitgeber rechtswidrig keine
Entgeltfortzahlung
leistet und der UV-Träger deshalb
Verletztengeld
zahlen muss.
siehe § 115 SGB X -
gesetze-im-internet.de/sgb_10/__115
Übergang des Schadensersatzanspruch
siehe § 116 SGB X -
gesetze-im-internet.de/sgb_10/__116
siehe auch
Anrechnung von Einkommen
auf das Verletztengeld
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