Berechnung des Verletztengelds und Übergangsgelds, wenn das Arbeitsentgelt nach Monaten bemessen ist

Brutto Netto Monat
Bei schwankendem Entgelt auch das Entgelt der vorletzten Monate eingeben Entgelt im vorvorletzten Monat
Entgelt im vorletzten Monat
oder bei festem Gehalt nur hier eingeben. Entgelt im letzten Monat
Entgelt insgesamt
einmalige Leistungen
Regelentgelt
Netto-Arbeitsentgelt
80 vH RE
einmal. Leistungen durch 360 =
einmalige Leistungen netto =
kumuliertes Regelentgelt
kumuliertes Nettoentgelt
80 vh des kumulierten
Regelentgelts

Verletztengeld :
Berechnungsgrundlage für Übergangsgeld :
Übergangsgeld 68 % des kumulierten Betrags
75 % des kumulierten Betrags

Autor Joachim Skupien



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