Berechnung des Übergangsgelds nach § 48 SGB IX bei Stundenentgelt - Rechtslage bis zum 31.12.2017

Unfall / BK: E-Nr:
Maßnahme: Beginn Ende:
Höhe des ÜG
Stundenlohn Wochenstunden Gesamtjahresgehalt =
x 52 =
VWL im Monat VWL im Jahr
x 12 =
Weihnachtsgeld + Urlaubsgeld = Einmalige
Leistungen insgesamt
Gesamtjahresgehalt geteilt durch 360 * 65 %
Übergangsgeld =

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