Zukunftsrisiko

Bedeutung für die MdE in der Gesetzlichen Unfallversicherung
Für die Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist nicht die künftige (hypothetische) Entwicklung der Schädigungsfolge maßgeblich. Auch bei einer Verschlimmerung der Schädigungsfolgen ist nur der im Zeitpunkt der Feststellung maßgebende gegenwärtige und vergangene Zustand zu bewerten (BSGE 21, 75,77).

siehe auch

MdE

Verschlimmerung der Unfallfolgen

wesentliche Änderung der MdE

Zurück nach oben
Zurück nach oben
Momentan online: 2 Besucher