Versicherte kraft Gesetzes

siehe § 2 SGB VII

SGB VII - Gesetzestext gesetze-im-internet.de

z. B.

Beschäftigte, Behinderte in Werkstätten für Behinderte, landwirtschaftliche Unternehmer, ehrenamtlich Tätige, Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler, Studenten, Helfer bei Unglücksfällen, stationären Krankenhauspatienten und Rehabilitanden, Pflegepersonen und etliches mehr...

 

Versicherte kraft Satzung

Wie-Beschäftigter

Freiwillig kraft Satzung Versicherte

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