Sozialleistungen

§ 11 SGB I

Gegenstand der sozialen Rechte sind die in diesem Gesetzbuch vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen (Sozialleistungen). Die persönliche und erzieherische Hilfe gehört zu den Dienstleistungen.

Aufzählung der Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung


siehe  § 22 SGB I http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__22.html

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