Komplikationen - Infektionen
11.1 | SAV |
Infektionen /Infektiöse Komplikationen wie z.B.
Kommentierung: https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/kommentierung_verletzungsartenverzeichnis_07_2022.pdf Erläuterung zu den Begrifflichkeiten „Infektionen“ und „Entzündungen“ haben im Zusammenhang des VAV den gleichen Stellenwert. Tiefgehend: von einer tiefgehenden Infektion oder Entzündung ist auszugehen, wenn tiefer gelegene Körperbereiche betroffen sind. Dies ist der Fall, wenn die Unterhautgrenze (Subcutis) überschritten wird (z. B. bei der Fasziitis oder ei- ner Infektion und entzündlichen Veränderung von Muskelan- teilen). Ausgedehnt: eine Infektion ist als ausgedehnt anzusehen, wenn sie die anatomische Region der primären Entstehung überschreitet (z.B. Finger -> Hohlhand, Lymphangitis als sichtbarer roter Streifen am Unterarm bei einer Infektion nach einer Schnittverletzung an der Hand). Bei dem Nachweis von multiresistenten Keimen geht es nicht um die Besiedlung, sondern um die aufgetretene Infektion.
|
|
INFO: In Ziffer 11 werden Komplikationen beschrieben, die sowohl innerhalb der ersten vier Monate nach dem Unfall als auch später im Behandlungsverlauf auftreten können. Treten Komplikationen nach Ziffer 11 auf, sind diese zu jedem Zeitpunkt als SAV-Verletzungen zu behandeln. In Zweifelsfällen, ob eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, insbesondere auch bei abzuklärender Operationsnotwendigkeit, hat grundsätzlich die Vorstellung in einem am Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhaus zu erfolgen. Sind bei einer verletzten Person sowohl Ziffern nach VAV als auch nach SAV zutreffend, so erfolgt die Zuordnung immer in das SAV. Nähere Informationen gibt es bei den DGUV-Landesverbänden http://dguv.de/de/datenbanken/index.jsp. Dort können Sie vor allem auch recherchieren, welche Krankenhäuser in gewünschten Umkreis zugelassen sind.
Ohne Gewähr. |