Private Unfallversicherung - Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung


Was man an einer Versicherung hat, merkt man erst, wenn man sie braucht.  Die nachstehende Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder absolute Richtigkeit, dafür ist der Versicherungsmarkt zu vielgestaltig. Andere Seiten vergleichen die versprochenen Leistungen und die Beitragshöhe - ich muss und will nichts verkaufen, nur eine Orientierungshilfe geben gemessen an dem, was in der gesetzlichen Unfallversicherung Standard ist.( Profis in Rehabilitation vs Kaufleute?).
 
Die gesetzliche Unfallversicherung versichert auch Berufskrankheiten, eine Leistung, die in der privaten Unfallversicherung nicht versicherbar ist. Sie arbeitet nicht mit dem Ziel maximale Gewinne zu erlösen, sondern legt jeweils nur die tatsächlichen Ausgaben des Vorjahres auf die Mitglieder um. 

 

Gesetzliche 

Unfallversicherung

Private

Unfallversicherung

 

Beratung

gesetzliche Pflicht

psychologische Akutintervention bei schweren psychisch belastenden Traumen (z. B. Raubüberfall)  durch von der BG vermittelte Psychologen. BG trägt Kosten.

 

 vertragliche Pflicht?

Bei wenigen Versicherungen Hilfe direkt nach dem Notfall (auch Vermittlung eines Notfallpsychologen)! Aber aufpassen: nur Vermittlung und Beratung durch Versicherung, keine Kostenübernnahme!

Freundlichkeit, Service

Leitbild

 

z. B. bei Debeka (bei der ich mal unfallversichert war):

"bestmögliche Leistungen für Kunden"

 

Tätigwerden

von Amts wegen

 

auf Antrag

Melde- und Ausschlussfristen

keine

 

streng, vollständiger Verlust der Ansprüche!

Fairness bei ärztlicher Begutachtung

Recht auf Gutachterauswahl. Gegenvorschlag wird meist berücksichtigt

 

Versicherung bestimmt Gutachter.

Rechtsweg im Streitfall

Sozialgerichtsbarkeit mit geringem Kostenrisiko, Gericht ermittelt von Amts wegen

 

Zivilgerichtsbarkeit, hohes Kostenrisiko, VN muss selbst Gutachten einholen.

Versicherungsfälle

Arbeitsunfall und Berufskrankheit

Unfälle weltweit, bei Arbeit und in Freizeit

Heilbehandlung

mit allen geeigneten Mitteln

in der Regel nicht vorgesehen, Krankenhaustagegeld, Gipsgeld und Genesungsgeld möglich, einzelne Versicherungen beteiligen sich an Sporttherapie

Hilfsmittel

ja

 

nein

Rehabilitation (medizinisch, Umschulung, Eingliederungshilfe an Arbeitgeber...)

mit allen geeigneten Mitteln

in der Regel nicht vorgesehen

 

Fahrtkosten/Transport zur Heilbehandlung und Reha

ja

nein

Entgeltersatzleistungen während Arbeitsunfähigkeit

ja

nein

u. U. Genesungsgeld

Rente wegen Verletzung

nach MdE

Einmalzahlung oder Rente nach Invalidiät (Gliedertaxe)

Hinterbliebenenleistungen

Überführungskosten Sterbegeld, Witwen-und Waisenrente

Überführung bei wenigen Versicherungen

Pflege

ja

 

nein

Wohnungsumbau wegen Behinderung

Wohnungshilfe

 

bei wenigen Versicherungen möglich

Beitragszahler

Arbeitgeber und öffentliche Träger,

freiwillig Versicherte

 

Versicherungsnehmer

Begründung des Versicherungsschutzes

automatisch, keine Anmeldung erforderlich

 

durch Vertrag

Profitorientierung

keine, nachträgliche Bedarfsdeckung

 

ja

Außendienst

Reha-Beratung zwecks bestmöglicher Wiedereingliederung

 

Versicherungsvertreter und Angestellte mit Provisionen, Profitinteresse

Verwaltungskosten

z. B. BG ETEM im Mittel 7,1%

Angabe im Jahr 2010

 

 

Schadenquote

( Anteil der ausgezahlten Leistungen am Beitragseinkommen)
 

 

 

???

Aufsichtsbehörde

bei Berufsgenossenschaften:

Bundesversicherungsamt

 

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bonn

 

Versichertenombudsmann

 

 

Versichertenombudsmann e. V.

Berlin

Leistungen für Folgen des Versicherungsfalls auch noch Jahre später

bis zum Lebensende

 

3-Jahresfrist? Danach keine Berücksichtigung mehr?

Psychische Gesundheitsschäden

kein Leistungsauschluss, z. B. PTBS nach Raubüberfall, BG erbringt Psychotherapie.

 

In der Regel Leistungsausschluss

 

 

 

 

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