|
GesetzlicheUnfallversicherung |
PrivateUnfallversicherung
|
---|---|---|
Beratung |
psychologische Akutintervention bei schweren psychisch belastenden Traumen (z. B. Raubüberfall) durch von der BG vermittelte Psychologen. BG trägt Kosten.
|
vertragliche Pflicht? Bei wenigen Versicherungen Hilfe direkt nach dem Notfall (auch Vermittlung eines Notfallpsychologen)! Aber aufpassen: nur Vermittlung und Beratung durch Versicherung, keine Kostenübernnahme! |
Freundlichkeit, Service |
Leitbild
|
z. B. bei Debeka (bei der ich mal unfallversichert war): "bestmögliche Leistungen für Kunden"
|
Tätigwerden |
von Amts wegen
|
auf Antrag |
Melde- und Ausschlussfristen |
keine
|
streng, vollständiger Verlust der Ansprüche! |
Fairness bei ärztlicher Begutachtung |
Recht auf Gutachterauswahl. Gegenvorschlag wird meist berücksichtigt
|
Versicherung bestimmt Gutachter. |
Rechtsweg im Streitfall |
Sozialgerichtsbarkeit mit geringem Kostenrisiko, Gericht ermittelt von Amts wegen
|
Zivilgerichtsbarkeit, hohes Kostenrisiko, VN muss selbst Gutachten einholen. |
Versicherungsfälle |
Unfälle weltweit, bei Arbeit und in Freizeit |
|
Heilbehandlung |
in der Regel nicht vorgesehen, Krankenhaustagegeld, Gipsgeld und Genesungsgeld möglich, einzelne Versicherungen beteiligen sich an Sporttherapie |
|
Hilfsmittel |
ja
|
nein |
Rehabilitation (medizinisch, Umschulung, Eingliederungshilfe an Arbeitgeber...) |
in der Regel nicht vorgesehen
|
|
Fahrtkosten/Transport zur Heilbehandlung und Reha |
ja |
nein |
Entgeltersatzleistungen während Arbeitsunfähigkeit |
ja |
nein u. U. Genesungsgeld |
Rente wegen Verletzung |
nach MdE |
Einmalzahlung oder Rente nach Invalidiät (Gliedertaxe) |
Hinterbliebenenleistungen |
Überführungskosten Sterbegeld, Witwen-und Waisenrente |
Überführung bei wenigen Versicherungen |
Pflege |
ja
|
nein |
Wohnungsumbau wegen Behinderung |
|
bei wenigen Versicherungen möglich |
Beitragszahler |
Arbeitgeber und öffentliche Träger, freiwillig Versicherte
|
Versicherungsnehmer |
Begründung des Versicherungsschutzes |
automatisch, keine Anmeldung erforderlich
|
durch Vertrag |
Profitorientierung |
keine, nachträgliche Bedarfsdeckung
|
ja |
Außendienst |
Reha-Beratung zwecks bestmöglicher Wiedereingliederung
|
Versicherungsvertreter und Angestellte mit Provisionen, Profitinteresse |
Verwaltungskosten |
z. B. BG ETEM im Mittel 7,1% Angabe im Jahr 2010
|
|
Schadenquote( Anteil der ausgezahlten Leistungen am Beitragseinkommen) |
|
??? |
Aufsichtsbehörde |
bei Berufsgenossenschaften: Bundesversicherungsamt
|
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bonn
|
Versichertenombudsmann |
|
Versichertenombudsmann e. V. Berlin |
Leistungen für Folgen des Versicherungsfalls auch noch Jahre später |
bis zum Lebensende
|
3-Jahresfrist? Danach keine Berücksichtigung mehr? |
Psychische Gesundheitsschäden |
kein Leistungsauschluss, z. B. PTBS nach Raubüberfall, BG erbringt Psychotherapie.
|
In der Regel Leistungsausschluss |
|
|
|
www.amazon.de (für kindle)
|
Falls Sie das Pdf-Format bevorzugen:Rente nach Arbeitsunfall– kurz erklärt im Pdf-Format |
---|