siehe auch
Achtes Kapitel SGB VII | ||
Datenschutz | ||
Erster Abschnitt | ||
Grundsätze | ||
§ 199 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten durch die Unfallversicherungsträger | ||
§ 200 Einschränkung der Übermittlungsbefugnis | ||
Zweiter Abschnitt | ||
Datenerhebung und -verarbeitung durch Ärzte | ||
§ 201 Datenerhebung und Datenverarbeitung durch Ärzte und Psychotherapeuten | ||
§ 202 Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten | ||
§ 203 Auskunftspflicht von Ärzten | ||
Dritter Abschnitt | ||
Dateien | ||
§ 204 Errichtung einer Datei für mehrere Unfallversicherungsträger | ||
§ 205 (weggefallen) | ||
Vierter Abschnitt | ||
Sonstige Vorschriften | ||
§ 206 Übermittlung von Daten für die Forschung zur Bekämpfung von Berufskrankheiten | ||
§ 207 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten zur Verhütung von Versicherungsfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren | ||
§ 208 Auskünfte der Deutschen Post AG |
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Falls Sie das Pdf-Format bevorzugen:Rente nach Arbeitsunfall– kurz erklärt im Pdf-Format |
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