Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung

Aufgabe

der Unfallversicherung ist es, nach Maßgabe der Vorschriften dieses Buches
1.
mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten,
2.
nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.

(§ 1 SGB VII)

 

gesetze-im-internet.de/sgb_7/__1

Zurück nach oben
Zurück nach oben
Momentan online: 0 Besucher