Arztwahl

 

Eingeschränkte Arztwahl in der gesetzlichen Unfallversicherung

 

§ 26 Ärztevertrag - Vorstellungspflicht beim Durchgangsarzt

Absatz 1 Satz 3
... Der Unfallverletzte hat grundsätzlich die freie Wahl unter den Durchgangsärzten.
 
  Siehe auch -
 
begrenzter Behandlungsauftrag des Hausarztes bzw. nicht beteiligten Arztes, 
 
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