gesetzliche Definition für die gesetzliche Unfallversicherung
§ 8 Abs 1 Sozialgesetzbuch SGB VII :
Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach den §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit).
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