Abfindung der Unfallrente

der gesetzlichen Unfallversicherung

Wann und wie können Renten der gesetzlichen Unfallversicherung abgefunden werden? Kann man sich Unfallrente auszahlen lassen?

 

Eine Abfindung ist (noch) nicht möglich, wenn nlcht feststeht, dass die festgestellte Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) auf Dauer bestehen wird. Zum Beispiel wenn noch eine ärztliche Nachbegutachtung zur erstmaligen Feststellung der Rente auf unbestimmte Zeit oder wegen einer vom Gutachter vorgeschlagenen Überprüfung terminiert ist.

Die Regeln der Abfindung unterscheiden sich danach, ob die MdE unter 40 vH oder 40 vH und mehr beträgt.

Rentenabfindung unter 40 vH MdE

 

Gesetzeswortlaut hier klicken

Ungünstige Sterbetabelle/ungünstiger Abfindungsfaktor

Zeitraum: auf Lebenszeit

Entscheidung steht im Ermessen des UV-Trägers

Der Verwendungszweck der Abfindung ist unerheblich.

Abfindung darf nicht zur Belastung der Allgemeinheit führen, z. B. darf dann nach dem Wegfall der monatlichen Rente keine Sozialhilfebedürftigkeit eintreten. 

 

UV-Kapitalwertverordnung

 

 

 

Abfindung von Renten ab 40 vH (MdE)

 

Abfindungszeitraum: für 10 Jahre

Abfindung steht im Ermessen des UV-Trägers

Maximal die Hälfte der Rente darf abgefunden werden.

Abfindungssumme: 9facher Jahresbetrag des Abfindungsanteils


vgl. §§ 78 und 79 SGB VII
SGB VII - Gesetzestext gesetze-im-internet.de/sgb_7/_78

und

gesetze-im-internet.de/sgb_7/__79

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Leichte Sprache - so ungefähr.

 
Die BG kann Unfall-Renten abfinden. Die Rentner können das beantragen. Die Unfall-Folgen müssen aber dauerhaft sein. Die Rentner müssen aber ohne die Rente genug Geld zum Leben übrig haben. Sonst kann die BG die Abfindung ablehnen.
Renten unter 40 Prozent kann die BG nur auf Lebenszeit abfinden. Der Abfindungs-Betrag ergibt sich aus einer Tabelle. Wenn die Unfallfolgen nach der Abfindung schlimmer werden, beantragen Sie dafür Rente.
Renten von 40 Prozent und mehr kann die BG für 10 Jahre abfinden. Dann darf aber höchstens die halbe Rente abgefunden werden. Den Rest- Renten-Teil zahlt die BG weiter.

 

 
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