Nach Abschluss der Heilbehandlung verbleibende ,den Leistungsfall bedingende, (funktionelle) Folgen, als Grundlage für die Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Achtung Fehlerquelle: Im Fachjargon ist mit diesem Begriff oft gemeint, dass bestimmte Gesundheitsschäden als Folge des Versicherungsfalls anzusehen sind. Das BSG versteht darunter aber die funktionellen Folgen der unfallbedingten Gesundheitsschäden.
siehe
www.amazon.de (für kindle)
|
Falls Sie das Pdf-Format bevorzugen:Rente nach Arbeitsunfall– kurz erklärt im Pdf-Format |
---|