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Pkw-Fahrkostenpauschale ab 05.08.2009 


(Regelung ab 05.08.2009 (§ 53 Absatz 4 SGB IX)

Hier können Sie ein Beispiel für eine Reisekostenpauschale (Pkw-Nutzung) rechnen.           
Geben Sie bitte ein:          

Gefahrene Kilometer Hin- und Rückfahrt zusammen--- km



Bei Benutzung eines privaten Pkw für Fahrten zur Heilbehandlung erstattet die gesetzliche Unfallversicherung

ab 05.08.2009  entsprechend § 5 des Bundesreisekostengesetzes     0,20 EURO je gefahrenen Kilometer 

Seit dem 05.08.2009 wird nicht mehr die einfache Distanz berücksichtigt, sondern auch die Rückfahrt. Allerdings wurde die Kilometerpauschale ab dem 05.08.2009 halbiert ( von 0,40 bzw. 0,36 EURO auf 0,20 EURO )    
siehe Reisekosten   
            

frühere Regelung - inzwischen überholt:

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