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Pkw-Fahrkostenpauschale ab 05.08.2009 (Regelung ab 05.08.2009 (§ 53 Absatz 4 SGB IX)
Hier können Sie ein Beispiel für eine Reisekostenpauschale
(Pkw-Nutzung)
rechnen.
Geben Sie bitte ein:
Bei Benutzung eines privaten Pkw für Fahrten zur Heilbehandlung erstattet die gesetzliche Unfallversicherung
ab 05.08.2009 entsprechend § 5 des Bundesreisekostengesetzes 0,20 EURO je gefahrenen Kilometer
Seit dem 05.08.2009 wird nicht mehr die einfache Distanz berücksichtigt, sondern auch die Rückfahrt. Allerdings wurde die Kilometerpauschale ab dem 05.08.2009 halbiert ( von 0,40 bzw. 0,36 EURO auf 0,20 EURO ) siehe Reisekosten
frühere Regelung - inzwischen überholt:
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